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Kaskoversicherungsschutz bei Teilnahme an Touristenfahrten / Gleichmäßigkeitsfahrten und Sicherheitstrainings

Der Kläger hatte für sein Fahrzeug bei dem beklagten Versicherer eine Vollkaskoversicherung für seinen PKW abgeschlossen. In den Versicherungsbedingungen hieß es unter anderem: "Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden, die bei Beteiligung an Fahrveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für Fahrten auf Motorrennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z.B. Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungsschutz besteht jedoch für organisierte und anerkannte Fahrsicherheitstrainings."

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Gerichtlicher Segen für die Münchner-Ampelpärchen

Dem Wiener Vorbild folgend hatte die Münchner Stadtverwaltung erstmals anlässlich des Christopher-Street-Days 2015 im Glockenbach- und Gärtnerplatzviertel auf den Streuscheiben von Fußgängerampeln Ampelpärchen gezeigt. Fortan präsentierte die rote Ampel einmal ein händchenhaltendes Heteropärchen mit Schmetterlingen im Bauch oder alternativ ein schwules Paar, welches sich den Arm über die Schulter legte oder ein lesbisches Paar, das händchenhaltend ein Herz zeigte, bei Grünlicht gingen die Paare dann händchenhaltend hintereinander her.

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„...denn Ihr Recht ist unsere Angelegenheit!"