Was verbirgt sich hinter der "zweiten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen", die als Referentenentwurf vorliegt und noch in 2011 verabschiedet werden soll?

Nach dem Referentenentwurf soll sich im Verlauf des Jahres 2011 in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Verordnungsbedarf ergeben haben. Dieser soll in einer Mantelverordnung unter der in der Überschrift genannten Bezeichnung zusammengefasst werden.

 

Folgende Regelungsbereiche sollen nach dem Referentenentwurf betroffen sein:

 

 

So sollen nach § 3 StErmV im Rahmen der Risikomanagementsysteme Risikofilter oder andere Methoden eingesetzt werden, die insbesondere aufgrund steuerrechtlicher oder verhaltensorientierter Umstände auf personell zu prüfende Sachverhalte hinweisen. Damit sollen systematisch Risikopotenziale erfasst und bewertet sowie Steuerverkürzungen verhindert und die Qualität der Bearbeitung verbessert werden.

 

 

Dadurch soll eine einfachere und eindeutigere Nachweisregelung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen beim beleg- und buchmäßigen Nachweis getroffen werden. Dazu werden neue Belegpflichten zu Fahrzeugen eingeführt, die der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs dienen sollen.

 

 

Diese Anpassung wird sich hauptsächlich auf den Wechsel von in- und ausländischen Devisen auswirken.

 

 

Dies bedeutet, dass für die ab dem 01.01.2012 angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter bereits zu dem Zeitpunkt, in dem sich die Verhältnisse ändern, eine Vorsteuerberechtigung durchzuführen ist. Ein Berechtigungsbetrag von mehr als 6.000,00 € ist schon in der Voranmeldung anzugeben.

 

 

 

Eingestellt am: 04.11.2011

Wenden Sie sich bitte an Reinhart Heydel