Steuervereinfachungsgesetz kann im Bundesgesetzblatt verkündet werden

Nachdem der Bundesrat dem Steuervereinfachungsgesetz zugestimmt hat, kann dieses nunmehr im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Wir nehmen Bezug auf unseren Beitrag „Steuerreform weiterhin nicht in Sicht“ unter Ziff. 1. Darin hatten wir einige Positionen des Steuervereinfachungsgesetzes angeführt. Insbesondere hatten wir darauf hingewiesen, dass Steuervorhaben, die einer wesentlichen Steuervereinfachung dienen könnten, nicht in Angriff genommen wurden. Eine Steuerreform, die diesen Namen verdient, ist weiterhin nicht in Sicht. Wie schon in unserem vorerwähnten Beitrag ausgeführt, wurde die geplante Abgabe einer Steuererklärung für zwei Jahre aus dem Entwurf ersatzlos gestrichen.

 

Das Gesetz wird im Wesentlichen in 2012 in Kraft treten. Lediglich hinsichtlich der Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages erfolgt eine Geltung noch für 2011. Danach wird der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920,00 € auf 1.000,00 € erhöht werden, was die Arbeitgeber in der Gehaltsabrechnung für Dezember 2011 noch zu berücksichtigen haben werden. Unter anderem wird Folgendes in dem Gesetz geregelt:

 

 

Eingestellt am: 04.11.2011

Wenden Sie sich bitte an Reinhart Heydel