Hoffnung für die Europäische Privatgesellschaft (SPE = Societas Privata Europaea)
Der Mittelstand kann wieder hoffen, dass es künftig eine EU-einheitliche Unternehmensform geben wird, die den Geschäftsverkehr im europäischen Binnenmarkt effektiver und unbürokratischer werden lässt. Diese supranationale Gesellschaft soll eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein, die für einen geschlossenen Gesellschafterkreis vorgesehen ist. Sie soll der bestehenden Rechtszersplitterung im europäischen Binnenmarkt entgegenwirken.
Mit überwältigender Mehrheit hat sich das europäische Parlament am 10. März 2009 für die Einführung der SPE ausgesprochen. Die Vorschläge des europäischen Parlaments gehen in die richtige Richtung. Die Vorschläge des Parlaments lösen zwar noch nicht alle Probleme, legen jedoch anders als der Kommissionsvorschlag Grundvoraussetzungen fest, damit auch dem deutschen Rechtsverständnis entsprechend eine attraktive und seriöse Rechtsform entstehen kann.
Man kann nur hoffen, dass das Votum des europäischen Parlaments die Mitgliedsstaaten der EU zu einer raschen Umsetzung des Parlamentsvotums bewegen wird auch und gerade zur Erleichterung der rechtlichen Voraussetzungen der Aktivitäten des Mittelstands im europäischen Binnenmarkt. Unter Umständen kann das vorgesehene Datum des Inkrafttretens der diesbezüglichen Verordnung des Rats der EU vom 01.07.2010 doch eingehalten werden.
Verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwalt Reinhart Heydel, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
eingestellt am 26.05.2009
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