Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Erhöhung der Grunderwerbsteuer am 26.10.2011 von 3,5 % auf 5 % bschlossen

Was geht von dieser Erhöhung als Signal aus?

 

Zunächst ist festzuhalten, dass die Grunderwerbsteuererhöhung dem Standort Baden-Württemberg schadet. Die Erhöhung belastet nach einer vom rheinisch-westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) im Auftrag der IHK-Region Stuttgart erstellten Studie vor allem kleine und mittelständische Betriebe sowie Familien mit Kindern. Gerade das Anliegen vieler Unternehmen, qualifizierte Fachkräfte am Standort Baden-Württemberg zu halten bzw. anzuwerben, wird durch die Grunderwerbsteuererhöhung konterkariert. Oder soll mit dieser Erhöhung ein Testversuch gestartet werden, um die Akzeptanz für Steuererhöhungen auszuloten, um dann weitere Steuererhöhungen folgen zu lassen, wenn die Machtverhältnisse es zulassen, wie beispielsweise Erhöhung der Einkommen- und Erbschaftsteuer, die Wiedereinführung der Vermögensteuer und die Ausweitung der Gewerbesteuer.

 

Entscheidend ist offensichtlich, dass Mehreinnahmen generiert werden, ohne dass im Haushalt ein Wille zum Sparen erkennbar wird, zumal die Einnahmen durch die Steuermehreinnahmen im Jahr 2011 deutlich ansteigen (ohne die Mehreinnahmen durch die Grunderwerbsteuer einzurechnen).

 

Derzeit bleibt nur die Möglichkeit, zu versuchen, die Grunderwerbsteuer zu vermindern. Dies ist nur eingeschränkt möglich. Dazu gehört das Herausrechnen des Inventars bei den Grundstückskaufverträgen. Grundsätzlich wird von der Grunderwerbsteuer nicht erfasst beispielsweise die Kücheneinrichtung, Möbel usw.. Gegenstände, die einfach ausgebaut werden können, sind aus dem Gesamtkaufpreis herauszurechnen und im Notarvertrag dann wertmäßig entsprechend aufzulisten.

 

Wenn dies möglich sein sollte, sollte der Erwerb von Grundstück und Gebäude getrennt werden. Dies ist schwierig bei dem Erwerb vom Bauträger, da die Finanzverwaltung i. d. R. von einem einheitlichen Vertragswerk ausgeht. Die insoweit sichere Variante ist, dass man ein Grundstück kauft und dann selbst die Errichtung eines Gebäudes beauftragt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Verkäufer des Grundstücks und die ausführenden Baufirmen nicht miteinander zusammenhängen.

 

Eingestellt am: 04.11.2011

Wenden Sie sich bitte an Reinhart Heydel